Allgemeine Bedingungen zum Verkauf
Zentrale Informationen und Hinweise
§ 1 Allgemeines
Geltungsbereich
- Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
- Aufträge gelten für uns erst dann als bindend, wenn sie schriftlich von uns bestätigt sind. Dementsprechend behalten wir uns die Bestätigung des Auftrages ausdrücklich vor.
- Auch Nebenabreden müssen schriftlich bestätigt sein, um wirksam zu sein. Unsere Bedingungen gelten auch ohne ausdrückliche Erklärung für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung als maßgebend und verpflichtend, sobald der Abnehmer eine Geschäftsverbindung mit uns eingeht.
- Sollte ein Teil der Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht beeinträchtigt.
- Die Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen bzw. sie die Vorschrift erhalten, dass entgegenstehende Bedingungen des Lieferers nicht gelten sollten.
§ 2 Angebot
Angebotsunterlagen
- Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
- An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Das heißt, vor ihrer Verwendung und/ oder Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Dies gilt insbesondere auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind.
§ 3 Preise
Zahlungsbedingungen
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“. Verpackung, Fracht und sonstige Nebenleistungen werden hingegen gesondert in Rechnung gestellt.
- Die Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Zahlung des Kaufpreises innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto (ohne Abzug) fällig.
- Zielüberschreitungen verpflichten zur Entrichtung der Verzugszinsen gemäß den jeweiligen Banksätzen für kurzfristige Kredite, mindestens jedoch in Höhe des jeweiligen Diskontsatzes zuzüglich 2 %.
- Währungswechsel werden nur nach vorheriger gegenseitiger Vereinbarung unter Berechnung der Diskont- und sonstiger Wechselspesen in Zahlung genommen. Für Wechsel auf Nebenplätzen übernehmen wir keine Verbindlichkeit für rechtzeitige Vorzeigung und Protesterhebung.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferung
Lieferbedingungen
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
- Für die Einhaltung der Lieferzeit übernehmen wir keine Gewähr. Dementsprechend entbinden höhere Gewalt, z.B. Streiks und ähnliche Ereignisse, von der Lieferpflicht.
- Die Lieferpflicht erlischt, wenn eingeholte Auskünfte unbefriedigend lauten oder bereits fällige Rechnungen trotz Anmahnung nicht abgedeckt werden. Jede Teillieferung gilt als ein Geschäft für sich.
§ 5 Beanstandung
Mängelansprüche und Reklamationen
- Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Eingang auf ihre Beschaffenheit hin zu prüfen und etwaige Beanstandungen umgehend in schriftlicher Form anzuzeigen.
- Sonderanfertigungen – in fachmännischer Weise ausgeführt – werden nicht zurückgenommen.
- Reklamationen können nur innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden. Rücksendungen bedürfen dabei jedoch der ausdrücklichen Genehmigung, da andernfalls die Annahme verweigert wird.
- Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
- Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Einbehaltung oder Rücknahme der Ware
- Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor, bei Hingabe von Schecks oder Wechseln bis zu deren Einlösung.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
- Der Kunde ist zur Verfügung über die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gegen angemessene Gegenleistung berechtigt, er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist.
- Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Verlangen des Kunden die ihm nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten nach seiner Wahl freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 Prozent übersteigt.
§ 7 Hersteller- und Verarbeitungsklausel
Verarbeitung und Eigentum
- Durch Verarbeitung dieser Waren erwirbt der Kunde kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen; die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschließlich für den Verkäufer.
- Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche Umstände erlöschen, so sind sich Verkäufer und Kunde schon jetzt darüber einig, dass das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf den Verkäufer übergeht, der die Übereignung annimmt. Der Kunde bleibt deren unentgeltlicher Verwahrer.
§ 8 Gerichtsstand
Erfüllungsort
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz der Erfüllungsort.
- Für Streitigkeiten gelten die für den Geschäftssitz des Verkäufers zuständigen Gerichte ausdrücklich als vereinbart.
- Es wird deutsches Recht vereinbart, UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.